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Das
Projekt - Themenübersicht -
Mobbing
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Sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz |
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Vorgangsweise
bei sexueller Belästigung |
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Rechtliche
Situation |
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Beratung
und Hilfe bei sexueller Belästigung |
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Sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz
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| Vorgangsweise
bei sexueller Belästigung |
- Nehmen sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen
ernst, es kommt auf Ihr subjektives Befinden an.
- Bringen sie Ihren Unmut über unerwünschte
Berührungen oder andere Zudringlichkeiten deutlich zum Ausdruck
- Weisen Sie die Belästigung energisch und
direkt zurück! Machen Sie deutlich, dass dieses Verhalten
unerwünscht ist - notfalls schriftlich!
- Sichern Sie Beweise! Letztlich ist alles eine
Frage der Beweisbarkeit! Fertigen Sie ein Protokoll der Vorfälle
an!
- Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens,
aber achten Sie darauf, dass die Informationen vertraulich behandelt
werden.
- Wenn der Belästiger sein Verhalten nicht
ändert, melden Sie die Vorfälle Ihrer/Ihrem Vorgesetzten!
- Wenn Sie das Verhalten des Belästigers
öffentlich machen, ist es wichtig, rechtzeitig eine geeignete
Strategie zu entwerfen, für den Fall, dass dieser die Vorwürfe
von sich weist.
- Männer, die mit dem Vorwurf der sexuellen
Belästigung konfrontiert werden, neigen dazu, zurückzuschlagen,
Klagen wegen übler Nachrede können folgen. Suchen Sie
daher Verbündete, kompetente Unterstützer/innen (Betriebsrat).
- Lassen Sie sich von kompetenter Seite beraten.
Wenden Sie sich auch an die Gleichbehandlungsbeauftragten (Anwaltschaft
für Gleichbehandlungsfragen), um gegen Belästigungen
am Arbeitsplatz aktiv zu werden
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| Rechtliche
Situation |
1993 - BGBG geschlechtsbezogene
Diskriminierung
Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt auch dann vor,
wenn die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer in Zusammenhang mit
seinem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- vom Vertreter/von Vertreterin des Dienstgebers selbst belästigt
wird
- durch Dritte sexuell belästigt wird
- durch Dritte sexuell belästigt wird und die Vertretung
des Dienstgebers es schuldhaft unterlässt, eine angemessene
Abhilfe zu schaffen (§ 7 Abs.1)
Gleichbehandlungsgesetze
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist in Österreich seit
der Ratifizierung der "UN-Konvention zur Beseitigung jeder
Form der Benachteiligung der Frau" (1982) eine Verpflichtung.
Für Privatangestellte: 1979 Gleichbehandlungsgesetz
Für Bundesbedienstete: 1993 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Für Landesbedienstete: Gleichbehandlungsgesetz der verschiedenen
Bundesländer
Rechtsfolgen
Ersatz des ideellen als auch des materiellen Schadens (§
18)
Mindestbetrag ATS 5.000,--, Obergrenze nicht festgelegt.
Bundesbedienstete
Bund kann nur für Ersatz von materiellem Schaden zur Verantwortung
gezogen werden.
Wenn sexuelle Belästigung durch Beamte stattfindet, ist es
gleichzeitig eine Verletzung der Dienstpflichten.
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| Beratung
und Hilfe bei sexueller Belästigung |
- Arbeiterkammern
- Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen (Telefonnummern und Adressen
zu Frauenreferaten, Gleichbehandlungskommission und -anwaltschaft
etc.)
- Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und
Mobbing Anlauf- und Vermittlungsstelle für von
sexueller Belästigung und Mobbing Betroffene an der Universität
Wien
- Frauenabteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
- Österreichische Rechtsanwaltskammern
"Erste Anwaltliche Auskunft": kostenlose Beratungsstellen
in den Bundesländern
- Wiener Frauentelefon
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