Mobbing
 Das Projekt - Themenübersicht - Mobbing
 
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Vorgangsweise bei sexueller Belästigung
Rechtliche Situation
Beratung und Hilfe bei sexueller Belästigung
   

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

 

 

Vorgangsweise bei sexueller Belästigung
  • Nehmen sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst, es kommt auf Ihr subjektives Befinden an.
  • Bringen sie Ihren Unmut über unerwünschte Berührungen oder andere Zudringlichkeiten deutlich zum Ausdruck
  • Weisen Sie die Belästigung energisch und direkt zurück! Machen Sie deutlich, dass dieses Verhalten unerwünscht ist - notfalls schriftlich!
  • Sichern Sie Beweise! Letztlich ist alles eine Frage der Beweisbarkeit! Fertigen Sie ein Protokoll der Vorfälle an!
  • Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens, aber achten Sie darauf, dass die Informationen vertraulich behandelt werden.
  • Wenn der Belästiger sein Verhalten nicht ändert, melden Sie die Vorfälle Ihrer/Ihrem Vorgesetzten!
  • Wenn Sie das Verhalten des Belästigers öffentlich machen, ist es wichtig, rechtzeitig eine geeignete Strategie zu entwerfen, für den Fall, dass dieser die Vorwürfe von sich weist.
  • Männer, die mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert werden, neigen dazu, zurückzuschlagen, Klagen wegen übler Nachrede können folgen. Suchen Sie daher Verbündete, kompetente Unterstützer/innen (Betriebsrat).
  • Lassen Sie sich von kompetenter Seite beraten. Wenden Sie sich auch an die Gleichbehandlungsbeauftragten (Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen), um gegen Belästigungen am Arbeitsplatz aktiv zu werden

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Rechtliche Situation
1993 - BGBG geschlechtsbezogene Diskriminierung
Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt auch dann vor, wenn die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer in Zusammenhang mit seinem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
  • vom Vertreter/von Vertreterin des Dienstgebers selbst belästigt wird
  • durch Dritte sexuell belästigt wird
  • durch Dritte sexuell belästigt wird und die Vertretung des Dienstgebers es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen (§ 7 Abs.1)

Gleichbehandlungsgesetze
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist in Österreich seit der Ratifizierung der "UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Benachteiligung der Frau" (1982) eine Verpflichtung.

Für Privatangestellte: 1979 Gleichbehandlungsgesetz
Für Bundesbedienstete: 1993 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Für Landesbedienstete: Gleichbehandlungsgesetz der verschiedenen Bundesländer

Rechtsfolgen
Ersatz des ideellen als auch des materiellen Schadens (§ 18)
Mindestbetrag ATS 5.000,--, Obergrenze nicht festgelegt.

Bundesbedienstete
Bund kann nur für Ersatz von materiellem Schaden zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn sexuelle Belästigung durch Beamte stattfindet, ist es gleichzeitig eine Verletzung der Dienstpflichten.

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Beratung und Hilfe bei sexueller Belästigung
  • Arbeiterkammern
  • Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Telefonnummern und Adressen
    zu Frauenreferaten, Gleichbehandlungskommission und -anwaltschaft etc.)
  • Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing Anlauf- und Vermittlungsstelle für von
    sexueller Belästigung und Mobbing Betroffene an der Universität Wien
  • Frauenabteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
  • Österreichische Rechtsanwaltskammern
    "Erste Anwaltliche Auskunft": kostenlose Beratungsstellen in den Bundesländern
  • Wiener Frauentelefon

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